Anpassungen der Statuten auf 2026

Swiss Olympic hat mit der neuen Sportförderungsverordnung ab 1. Januar 2026 weitere Anforderungen an die Vereine gestellt, welche J&S-Gelder beziehen. Aus diesem Anlass sollen unsere Statuten mit zwei Artikeln im Kapitel Ethik ergänzt werden.

Ergänzungen

Art. 7 (neu)

Der „TVW“ strebt eine ausgewogene Vertretung aller Geschlechter an und fördern Diversität in allen Bereichen unseres Vereins.

Art. 8 (neu)

Alle Vorstandmitglieder verpflichten sich, potenzielle Interessenkonflikte frühzeitig und transparent offenzulegen.

Art. 44 (mutiert)

Die Gültigkeitsdaten und Unterschriftenregelungen in den Übergangs- und Schlussbestimmungen wurden aktualisiert.

Übrige

Alle dazwischenliegenden Artikel wurden neu nummeriert, Inhaltlich gibt es keine weiteren Änderungen.

Vollständige Statuten mit Änderungen