Swiss Olympic hat mit der neuen Sportförderungsverordnung ab 1. Januar 2026 weitere Anforderungen an die Vereine gestellt, welche J&S-Gelder beziehen. Aus diesem Anlass sollen unsere Statuten mit zwei Artikeln im Kapitel Ethik ergänzt werden.
Ergänzungen
Art. 7 (neu)
Der „TVW“ strebt eine ausgewogene Vertretung aller Geschlechter an und fördern Diversität in allen Bereichen unseres Vereins.
Art. 8 (neu)
Alle Vorstandmitglieder verpflichten sich, potenzielle Interessenkonflikte frühzeitig und transparent offenzulegen.
Art. 44 (mutiert)
Die Gültigkeitsdaten und Unterschriftenregelungen in den Übergangs- und Schlussbestimmungen wurden aktualisiert.
Übrige
Alle dazwischenliegenden Artikel wurden neu nummeriert, Inhaltlich gibt es keine weiteren Änderungen.